Bankverbindung
TV Jahn 1911 Königshardt e. V.
Sparkasse Oberhausen
IBAN: DE07 3655 0000 0000 0622 08
BIC: WELADED1OBH
Die Mitgliedsbeiträge sind jeweils für ein Halbjahr zum 15.03. und 15.09. zu zahlen.
Änderung
Sind Sie umgezogen? Hat sich Ihre Bankverbindung, Gruppenzugehörigkeit, etc. geändert? Wenn ja, dann bitte wir um eine kurze Mitteilung an unsere Geschäftsstelle, damit wir unsere Unterlagen entsprechend ändern und Fehlbuchungen vermeiden können.
(Änderungsmeldungen auch beim Übungsleiter erhältlich)
Austritt
Der Austritt aus dem Verein ist mit einer Frist von 6 Wochen zum jeweiligen Halbjahresende möglich. Die Kündigung muss 6 Wochen vor Halbjahresende schriftlich bei der Geschäftsstelle (nicht beim Übungsleiter/in) eingereicht werden.
(Ausnahme Tennis: Kündigungsfrist 6 Wochen zum Jahresende)
Bitte nur als Einwurf-Einschreiben. Damit Sie einen Beleg haben und unser Geschäftsführer nicht ständig zur Post muss, denn wir sind nicht täglich im Büro. Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung, in der Regel innerhalb von vier Wochen.
Beitragsbefreiung
Bei Schwangerschaft können sich Frauen von der Beitragszahlung befreien lassen.
Info zur Erstattung der Vereinsbeiträge durch den Sozialleistungsträger
Ist ihr Kind noch minderjährig und sie erhalten für ihr Kind Grundsicherungsleistung Bürgergeld oder aber Kindergeldzuschlag oder Wohngeld, besteht die Möglichkeit, dass auch die Mitgliedsbeiträge ihres Kindes zu unserem Sportverein übernommen werden. Voraussetzung für die Bewilligung ist ein formaler Antrag. Das Antragsformular gibt es nicht nur im Jobcenter, sondern auch auf der Homepage vom
Jobcenter.
Das Formular muss dann ausgefüllt und zusammen mit einer Bestätigung bezüglich der Mitgliedschaft in unserem Sportverein bzw. der Höhe des Mitgliedsbeitrages bei der Stelle abgegeben werden, von der Sie auch ihre Sozialleistungen für das Kind beziehen. Diese Bescheinigung stellt ihnen der geschäftsführende Vorstand aus.
Wird die beantragte Leistung bewilligt, werden ihnen insoweit maximal monatlich 15,00 € gewährt. Dabei erfolgt die Zahlung in Höhe des Mitgliedsbeitrages grundsätzlich unmittelbar an den Sportverein, so dass nach entsprechender Bewilligung eine Beitragszahlung ihrerseits entfällt.
Stand: 12. Mai, 2024 - Alle Angaben ohne Gewähr